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   OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09 (168/09), 2 Vollz Ws 279/09 (168/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26620
OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09 (168/09), 2 Vollz Ws 279/09 (168/09) (https://dejure.org/2009,26620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09 (168/09), 2 Vollz Ws 279/09 (168/09) (https://dejure.org/2009,26620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 VollzWs 279/09 (168/09), 2 Vollz Ws 279/09 (168/09) (https://dejure.org/2009,26620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung bei einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtbehelf gegen die Versagung der Verlegung in einen "weniger gesicherten Bereich"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung bei einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtbehelf gegen die Versagung der Verlegung in einen "weniger gesicherten Bereich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 400
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 09.04.2008 - 2 VollzWs 42/08

    Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09
    Unter welchen Voraussetzungen nämlich in Anwendung des § 17 MVollzG Schl.-H. im Maßregelvollzug Lockerungen zu gewähren sind und anhand welcher Kriterien die Entscheidungen der Antragsgegnerin insoweit von den Gerichten zu überprüfen sind, hat der Senat nämlich bereits in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 VollzWs 42/08 (20/08), veröffentlich in SchlHA 2008, 61 ff. und Recht & Psychiatrie 2009, 108 ff.) näher erörtert.

    Dass hieran auch der Umstand einer Freiheitserweiterung durch Lockerung deshalb nichts ändert, weil die Unterbringung insgesamt einen Rechtseingriff darstellt und auch das Rehabilitierungs- und Resozialisierungsinteresse des Untergebrachten grundrechtlich geschützt wird, hat der Senat bereits in seinem erwähnten Beschluss vom 9. April 2008 - 2 VollzWs 42/08 - ausgesprochen.

  • BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09
    Denn auch innerhalb des Maßregelvollzugs bedarf jede mit einem Grundrechtseingriff verbundene Maßnahme einer den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Ermächtigungsgrundlage (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 BvR 9/06 -, Recht & Psychiatrie 2008, 46, 48).
  • KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09

    Kosten der Nebenklage: Kosten des anwaltlichen Beistandes für den minderjährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09
    Vor diesem Hintergrund hat der für Fortdauerentscheidungen zuständige I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinen Beschlüssen vom 31. März 2008 (1 Ws 130/08 (49/08)) und vom 5. Februar 2009 (1 Ws 37/09 (16/09)) die Fortdauer der Unterbringung noch als verhältnismäßig angesehen, aber in seinem letzten Beschluss auf das erwähnte Gutachten des Dr. H. hingewiesen, welches "einen aus Sicht des Senats gangbaren Weg für den weiteren Vollzug der Maßregel aufgezeigt" habe.
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